


Wird ärztlich nachgewiesen, dass der Versicherungsnehmer infolge einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd seinen Beruf oder eine Tätigkeit, die er auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausübt und die seiner Lebensstellung entspricht nicht mehr ausüben kann, so liegt eine vollständige Berufsunfähigkeit vor.
Der Versicherungsnehmer ist nach Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht mehr verpflichtet, weitere Beiträge zu zahlen. Er erhält eine Rente in der vereinbarten Höhe.
Denken Sie daran, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung während der Vertragslaufzeit Ihren eigenen beruflichen und privaten Entwicklungen entsprechend anzupassen. Dies trifft bei einer Änderung Ihrer Lebenssituation wie z.B. Heirat oder Geburt eines Kindes zu. Beachten Sie dabei, dass Sie eine Änderung des Vertrages innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses veranlassen sollten. Eine Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers darf dann allerdings auch noch nicht vorliegen und es müssen bestimmte Rahmenbedingungen des Vertrages eingehalten werden (z.B. Höchsteintrittsalter oder Höchstrentenbetrag).